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Letzte Aktualisierung:
23.06.2014

HPR-Wahl
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 Hauptpersonalrat
 im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit 

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) gibt, im Vergleich zu  den Personalvertretungsgesetzen der anderen Bundesländer und des Bundes, den Personalvertretungen in Bayern nur relativ wenig Möglichkeiten. Um so wichtiger ist es diesen Spielraum konsequent und stark zu nutzen.

Die Anzahl der Beamten im Geschäftsbereich des StMUG ist in den letzten Jahren durch die Folgen des Ministerratsbeschlusses “Verwaltung 21” sowie die Umresortierung der Gewerbeaufsicht in das Sozialministerium erheblich verändert. Die Gruppe der Tarifbeschäftigten hat deutlich mehr Vertreter im Hauptpersonalrat.

Deshalb ist es wichtig das bei den Wahlen die Vertreter der eigenen Gruppe gewählt werden. Die Vertretung der Interessen der Ärztinnen und Ärzte im ÖGD kann durch ein Mitglied des eigenen Berufsverbandes auf der Liste des Bayerischen Beamtenbundes naturgemäß am einfachsten erfolgen. 
Eine Kandidatur eines Arztes oder einer Ärztin des ÖGD auf einer weiteren Liste schaden der Vertretung unserer gemeinsamen Interessen.
Wenn Sie Interesse haben Ihre Ideen einzubringen, dann werden Sie aktiv und bringen Sie sich in die Arbeit des Berufsverbandes ein! Engagierte Mitglieder sind immer willkommen.

 Dank nach der Wahl des Hauptpersonalrats (HPR)
 im StMUG am 17. Mai 2011

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Erstes möchten wir Allen danken, die sich an  der diesjährigen Wahl zum Hauptpersonalrat beteiligt und dabei  unserer Empfehlung folgend abgestimmt haben!

Bei dieser Wahl wurden 5 Beamtenvertreter in den HPR gewählt. Bei der letzten Wahl zum vorhergehenden HPR waren es noch 7 Vertreter der Beamten. Durch die deutliche Stellenreduzierungen im Rahmen der Verwaltungsreform 21  und die Umresortierung der Gewerbeaufsicht in das Sozialministerium hat sich die Zahl der Beamtenvertreter reduziert.
Die Liste des Bayerischen Beamtenbundes hat 4 Vertreter in den HPR schicken können. Der Kandidat unseres Verbandes, Hr. Kollege Kaunzner, hat um eine einzige Stimme (bei 5 Stimmen pro Wähler) einen festen Platz in diesem Gremium verpasst. Als erstes Ersatzmitglied in der BBB Liste wird er als Beamtenvertreter weiterhin so intensiv und oft wie möglich die Interessen unserer Berufsgruppe und des ÖGD sowie aller Beamten im Geschäftsbereich des StMUG wahrnehmen.

Den 5. Platz als Vertreter der Beamten erzielte eine  Liste, die auf der Ländesebene im Innenministerium und Umwelt- und Gesundheitsministerium antrat. 
Es ist bedauerlich, dass sich ehemalige und teils auch noch zum Wahlzeitpunkt aktuelle Mitglieder aus Berufsverbänden des BBB für diese Listen aufstellen ließen.

Bedauerlich war besonders, dass auf dieser Liste auch ein ärztlicher Kollege und eine ärztliche Kollegin antraten und dadurch Stimmen auf sich zogen.
Eine aktive Rolle und konstruktive Mitarbeit in unserem Berufsverband war offensichtlich nicht im Interesse dieser Kollegin und des Kollegen,  zumindest haben sich beide - der Kollegen war bis einige Monate vor der Wahl sogar Mitglied in unserem Verband - nicht aktiv im Ärzteverband ÖGD Bayern und dem BBB, in den Bezirken oder in den Fachausschüssen unseres Verbandes eingebracht. Schade, dass sie diese Chance sich in unserem Berufsverband aktiv zu beteiligen und zum Wohle Aller mitzuarbeiten nicht wahrnahmen.

Ihre Kandidatur hat jedoch die Vertretung der Interessen des ÖGD insgesamt und der Amtsärzte sowie auch der staatlichen Mitarbeiter in den Kreisverwaltungsbehörden geschwächt.

 Wahlempfehlung des
 Ärzteverbandes Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern
 zur Wahl des Hauptpersonalrates 2011

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

weiterhin begleiten uns Wechsel und Unsicherheit. Im Hauptpersonalrat setzen wir dem Kontinuität entgegen. Nachdem mit unserem früheren Landesvorsitzenden Dr. Leitl seit Beginn des neu geschaffenen Ministeriums ein Vorstandsmitglied unseres Berufsverbandes im Hauptpersonalrat unsere Interessen vertrat, ist nun seit 5 Jahren unser Stellvertretender Landesvorsitzender Hr. Kaunzner im Hauptpersonalrat und vertritt dort unsere Interessen.

Immer noch steht der Stellenabbau von ca. 30 Stellen im ÖGD durch die Reform „Verwaltung 21“ im Raum, konnte jedoch bisher verhindertert werden. Die deutliche Positionierung  der Kolleginnen und Kollegen in der fachlichen Leitung im Ministerium war hier genauso wichtig, wie die Stellungnahmen unseres Berufsverbandes in allen Gesprächen und schriftlichen Kontakten mit der Politik. So ist es einer engagierten Arbeit unseres Berufsverbandes an allen Fronten zu verdanken, dass eine drohende Stellenstreichung von 30 Arztstellen im bayerischen ÖGD weiterhin zurückgestellt ist.

Aktuell wird erneut durch die Wiederbesetzungssperre und weitere Sparmaßnahmen der Politik die Handlungsfähigkeit des bayerischen ÖGD aufs Spiel gesetzt. Die Rahmenbedingungen zur Gewinnung eines qualifizieren Nachwuchses sind nicht mehr gegeben.

Als eine potentielle Lösung wird (erneut) über neue Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern nachgedacht. Die von unserem Verband und auch vom HPR - nicht nur für den ÖGD - dringend notwendige Aufgabenkritik und ggf. -reduzierung wird zwar versprochen, bleibt jedoch in der Umsetzung stecken.

Hier müssen wir weiterhin stark unsere Interessen vertreten!

Und erneut wird, bevor noch die letzten Verwaltungsreform umgesetzt ist, über die nächste Runde einer Verwaltungsreform nachgedacht. Das hier von der Politik vor allem Stellenabbau gemeint ist, zeigt die Vergangenheit.

Umso entscheidender ist Ihr Wahlverhalten:
Sie entscheiden mit Ihrer Wahl, ob und wie Ihre Interessen und die Themen aus dem Bereich der Gesundheit im Ministerium angemessen vertreten werden!

Wählen Sie unbedingt - nur eine hohe Wahlbeteiligung sichert uns eine starke Position. Es hat - wie man in den letzten Jahren erfahren konnte - viele Vorteile, wenn ein Vorstandsmitglied Ihres Berufsverbandes im Hauptpersonalrat vertreten ist; diese wichtige Möglichkeit wollen wir Ihnen weiterhin bieten.

 Der Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern gibt daher die
 folgende Wahlempfehlung:

Jeder Wähler hat insgesamt 5 Stimmen.

Der Wähler kann eine Vorschlagsliste durch Ankreuzen unverändert annehmen oder innerhalb der ihm zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerbern bis zu 3 Stimmen geben. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr als eine Vorschlagsliste oder wenn Bewerber aus verschiedenen Vorschlagslisten angekreuzt sind.

Es ist sinnvoll und wird vom Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern empfohlen neben Kollegen Kaunzner auch Herrn Dr. Renner (Kandidaten Nr. 2) durch Stimmenhäufeln zu unterstützen. Beide sind die einzigen Kandidaten der Landratsämter auf der Liste des BBB.

Wenn Sie Herrn Dr. Renner 1 Stimme geben und niemand weiter in der Liste ankreuzen wird die 5. Stimme für den Kandidaten mit Listenplatz 1 gerechnet (Hr. Klaus Renner).
Sie können diese Stimme aber auch z.B. Fr. Dr. Senftinger (LGL) geben.

Vorschlagsliste  2

X

Kennwort: Fachverbände des Bayer. Beamtenbundes

 

1.

 

2. Dr. Renner Konrad, Veterinärdirektor, LRA Weilheim-Schongau

...

3. Hr. Kaunzner Andreas, Arzt, LRA Aschaffenburg

3

4.

 

5. Dr. Katja Senftinger, LGL Oberschleißheim

...

6.

 

   . . .

 

Bitte beachten Sie:

Es kann bei der Wahl nur eine Liste gewählt werden!
Auch dürfen nur Kandidaten aus einer Liste angekreuzt werden.

Kreuzen Sie daher in jedem Fall die Vorschlagsliste 2 an und häufeln Sie auf unseren Kandidaten 3 Stimmen (die verbleibenden 4 Stimmen würden in diesem Fall mit je einer Stimme auf die Kandidatenziffer 1. / 2. / 4. / 5. entfallen).

Eines ist unbedingt wichtig, ganz gleich wie sie wählen:

Nehmen Sie bitte Ihr Wahlrecht am 17.05.2011 wahr. Auch über Briefwahl (fragen Sie Ihren örtlichen Wahlvorstand!) ist dies problemlos möglich.

Die auch weiterhin zu erwartenden gravierenden Veränderungen, weitere Einsparmaßnahmen („Verwaltung 21“) und Verwaltung “nächste Stufe” mit Personalabbau erfordern einen tatkräftigen Hauptpersonalrat.

Nur mit Ihrer Hilfe ist es möglich den ÖGD als Arbeitsplatz wieder attraktiv zu gestalten.

Daher bitte ich um Ihre Stimme bei der Wahl am 17. Mai.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kaunzner
Stellvertretender Landesvorsitzender
Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.

Alle Informationen auf dieser Website: © 2003 - 2014 - Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.
Vereinsregister beim Amtsgericht München - VR 4582
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Bundesverband: www.aerzte-oegd.de -  - www.oegd.info - und Kongress: www.bvoegd.de
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